WPK - Empfehlungen zur werkseigenen Produktionskontrolle

Die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) ist die Voraussetzung für den Bau von Fenstern und Außentüren im Sinne der Produktnorm EN 14351-1. Der Hersteller hat über die von der Norm
geforderte WPK einen Nachweis zu erbringen.

Die WPK besteht aus Verfahrensweisen, regelmäßigen Inspektionen und Prüfungen.

WSS empfiehlt als Mindeststandard folgende Vorgehensweise:

Planung / Vorbereitung

Folgende Punkte sind zu überprüfen:

  • Die Gültigkeit und Notwendigkeit des CE-Zeichens bezüglich des verwendeten
    Fensterbeschlages sowie der Tür- bzw. Schlosssysteme.

  • Der Anwendungsbereich des Systems für die entsprechende Anlage.

  • Die Übereinstimmung der festgelegten Ausführungsspezifikationen mit den
    WSS-Montageanleitungen und WSS-Kombinationsmöglichkeiten.

  • Die Berücksichtigung der Richtlinien TBDK, VHBH und VHBE
    Ausführliche Informationen unter: www.wss.de/Service/Download/Produktrichtlinien

Wareneingang:

Eingehende Ware ist anhand von in Arbeitsanweisungen definierten Kontrollparametern zu überprüfen.

  • Kontrolle sämtlicher elementspezifischer Komponenten (z.B. Beschläge, Schlösser, Druckstangen, Getriebe, Scheren) anhand von Identnummern und technischen Unterlagen.

  • Überprüfung der Vollständigkeit der gelieferten Materialien - insbesondere bei tragenden Systemen
    und Verschlusskonstruktionen.

  • Feststellung der Produktidentität in Bezug auf Material, Funktion und Maße.

  • Schriftliche Dokumentation der durchgeführten Wareneingangsprüfung mit Name und Datum des verantwortlichen Prüfers. Die Dokumentation ist 10 Jahre aufzubewahren

Fertigungsprozess:

Während der Fertigung sind, durch Arbeitsanweisungen und anderen technischen Vorgaben geregelt, folgende Punkte in regelmäßigen Abständen zu beachten:

  • Kontrolle der Befestigungspunkte und evtl. Verstärkungen im/am Flügel sowie am Rahmen für den Beschlag und für das Verschlusssystem.

  • Kontrolle der Maße und Toleranzen im/am Flügel sowie am Rahmen zwecks Einbau der Beschlagteile und der Verschlüsse.
  • Kontrolle von Anzahl und Position der Verschlusspunkte sowie die korrekte Montage des gesamten Beschlages.
  • Kontrolle der Verschraubungen auf festen Sitz.

Die Ergebnisse sind mit Namen und Datum schriftlich festzuhalten.

Endkontrolle:

Nach erfolgter Montage der Fenster-/ Türanlage sind folgende Kontrollen anhand von Arbeitsanweisungen und anderer technischer Vorgaben durchzuführen:

  • Spaltgröße zwischen Flügel und Rahmen
  • Spaltgröße zwischen Flügel und Zweitflügel - bei 2-flg. Anlagen
  • Spielfreie Befestigung der Verschluss- und Beschlagskomponenten
  • Spielfreie Befestigung der Schließbleche
  • Spielfreie Befestigung der Türbänder, Scheren und Ecklager
  • Vorgeschriebener Eingriff von Falle und Riegel bei Türanlagen
  • Kompletter Einzug aller Fallen und Riegel bei Betätigung der Auslösung

Generell gilt: Die Montageanleitungen der Schließsystemkomponenten und der Fenster- bzw. Türsysteme sind strikt zu beachten. Die ordnungsgemäße Durchführung ist zu dokumentieren.

Die Ergebnisse sind mit Namen und Datum schriftlich festzuhalten.

Kontrolle des fertigen Elements am Produktionsort:

Mindestens einmal pro Monat ist ein fertig montiertes Element vor Auslieferung zu prüfen.

Die Ergebnisse sind zu bewerten bezüglich der Einhaltung der Arbeitsanweisungen, der technischen Vorgaben sowie folgender Punkte:

  • Beschläge
  • Abmaße und Toleranzen
  • Funktion
  • Füllungen / Gläser
  • Verschraubungen / Befestigungselemente
  • Spaltgrößen
  • Auslösekräfte des Verschlußsystems - (bei Türen, wenn die Falle ausgelöst ist)
  • Auslösekräfte des Verschlußsystems - (bei Türen, wenn Falle und Riegel ausgelöst sind)
  • Zugehörige Unterlagen wie Montage- und Wartungsanleitungen

Die Ergebnisse sind mit Namen und Datum schriftlich festzuhalten.

Montage vor Ort

  • Kontrollen, die nur während der Montage vor Ort durchgeführt werden können, sind in den Montageanleitungen zu beschreiben.
  • Die Dokumentation dieser Kontrollen ist ebenfalls mit Namen und Datum schriftlich festzuhalten.

Hinweis:

Die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) nach den Normen EN 179 und EN 1125 ist unabhängig
der WPK gemäß EN 14351-1 zu beachten.

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