EG-Konformitätserklärung
Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller oder sein Vertreter in der EU, das die gefertigten Bauprodukte (z.B. Türen, Tore und Fenster) mit den Kennwerten und den Produkteigenschaften des
CE-Kennzeichens nach EN 14351-1:2006+A1:2010 Anhang ZA übereinstimmen.
Die EG-Konformitätserklärung ist schriftlich anzufertigen und vom Hersteller oder dessen Vertreter in der EU mind. 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
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