CE-Kennzeichen
Formular mit Angaben zur CE-Kennzeichnung
Im Formular zur CE-Kennzeichnung sind unter Berücksichtigung der national gültigen Bestimmungen
vom Hersteller Angaben über Leistungseigenschaften des Bauproduktes zu machen.
Die Angaben sind als deklarierte Werte oder falls zutreffend in Stufen/Klassen bzw. als bestanden/erfüllt anzugeben.
Sofern die im Formular aufgeführten mandatierten Eigenschaften in einem bestimmten EU-Staat keinem gesetzlichen Schwellenwert unterliegen, ist vom Hersteller die Angabe k.L.f.* bzw. n.p.d.* zulässig.
Das Formular mit Angaben zur CE-Kennzeichnung und die Begleitinformationen (z.B. Zeugnisse, EG-Konformitätserklärung, Prüfberichte etc.) sind den Handelspapieren (z.B. Lieferschein) beizufügen.
Download:_Formular mit Angaben zur CE-Kennzeichnung
*k.L.f. = keine Leistung festgestellt
*n.p.d. = no performance determined