CE-Kennzeichen

Formular mit Angaben zur CE-Kennzeichnung 

Im Formular zur CE-Kennzeichnung sind unter Berücksichtigung der national gültigen Bestimmungen
vom Hersteller Angaben über Leistungseigenschaften des Bauproduktes zu machen.

Die Angaben sind als deklarierte Werte oder falls zutreffend in Stufen/Klassen bzw. als bestanden/erfüllt anzugeben.

Sofern die im Formular aufgeführten mandatierten Eigenschaften in einem bestimmten EU-Staat keinem gesetzlichen Schwellenwert unterliegen, ist vom Hersteller die Angabe k.L.f.* bzw. n.p.d.* zulässig.

Das Formular mit Angaben zur CE-Kennzeichnung und die Begleitinformationen (z.B. Zeugnisse, EG-Konformitätserklärung, Prüfberichte etc.) sind den Handelspapieren (z.B. Lieferschein) beizufügen.

Download:_Formular mit Angaben zur CE-Kennzeichnung

*k.L.f. = keine Leistung festgestellt
*n.p.d. = no performance determined

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