Leitfaden - Ausstellung des CE-Kennzeichens für Fenster + Türen
Auszug aus dem Leitfaden von WSS:
Fenster und Außentüren, ohne Eigenschaften bzgl. Feuer- und Rauchschutz, müssen ab
dem 1. Februar 2010 eine CE-Kennzeichnung nach EN 14351-1 tragen.
Im Sinne dieser Norm ist der Hersteller verantwortlich für die Erstellung der CE-Kennzeichnung,
da er die Bauelemente in den europäischen Warenverkehr bringt. Diese Regelung ist nicht neu,
da der Produzent auch vor dem 1. Februar 2010 für die Planung, Auswahl der Komponenten
und die Montage verantwortlich war.
Beschläge der Firma WSS - Wilh. Schlechtendahl & Söhne GmbH & Co. KG - wurden gemäß
der EN 14351-1 mit unterschiedlichen Fenster- und Türsystemen geprüft.
WSS stellt die Prüfzeugnisse kostenlos zur Verfügung.
Die Ergebnisse der Erstprüfungen dienen den WSS-Kunden (Fenster- und Türhersteller) als
Grundlage, um das CE-Kennzeichen eigenverantwortlich erstellen zu können.
Als Produzent von Systembeschlägen hat WSS zusätzlich zu den Erstprüfungen weiterführende beschlagsrelevante Kontrollen durchgeführt.
Hierzu gehören u.a.:
- Dauerfunktionsprüfungen nach EN 1191
- Systemprüfungen nach RAL 607/3, RAL 607/12
- einbruchhemmende Prüfungen nach DIN V ENV 1627ff
- weitere EG-Konformitätszertifikate nach EN 1935, EN 179, EN 1125, EN 1158 etc.
Vorstehende Prüfungen sind für die Beurteilung hinsichtlich der Koformität nach EN 14351-1
nützlich, um die technische Vergleichbarkeit auf diverse Systeme, Abmaße, Öffnungsarten
und Varianten nachzuweisen.
Für die zu erstellende CE-Kennzeichnung werden mandatierte sowie nicht mandatierte Eigen-
schaften unterschieden. Mandatierte Eigenschaften sind aufzuführen, dürfen jedoch mit k.L.f.*
bzw. n.p.d.* beziffert werden.
* k.L.f. = keine Leistung festgestellt
* n.p.d. = no performance determined = keine Leistung festgestellt
Mandatierte Eigenschaften:
- Schlagregendichtheit
- gefährliche Substanzen
- Widerstandsfähigkeit gegen Windlast
- Stoßfestigkeit
- Tragfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen
- Breite und Höhe
- Fähigkeit zur Freigabe (Türen in Fluchtwegen)
- Schallschutz
- Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert)
- Strahlungseigenschaften
- Luftdurchlässigkeit
- Dauerfunktion
- Einbruchhemmung
- Durchschusshemmung
- Sprengwirkungshemmung
- mechanische Festigkeit
- Bedienkräfte
Nachstehend der komplette Leitfaden als Download:
Download: Anleitung zur Ausstellung des CE-Kennzeichens für Fenster und Türen - (60 KB)