EN 14 351-1 - Bedeutung und Anwendung

Ab dem 1. Februar 2010 gilt die CE-Kennzeichnungspflicht.

Das CE-Kennzeichen ist somit an Fenstern und Außentüren anzubringen, die in den europäischen Warenverkehr gebracht werden.

Durch diese Produktnorm werden europaweit die relevanten Eigenschaften und Leistungsklassen
von Fenstern und Außentüren materialunabhängig festgelegt.

Planer, Verbraucher und Hersteller erhalten mit dieser Produktnorm die Grundlage für die Bewertung
von Fenstern und Türen.

Die Leistungsanforderungen sind unter Berücksichtigung der relevanten nationalen Bestimmungen
vom Planer auf der Basis dieser Produktnorm vorzunehmen.

Das CE-Zeichen bestätigt die Konformität der Produkte mit den entsprechenden EU-Richtlinien und ermöglicht die europaweite Vermarktung.

Die EN 14351-1 setzt die europäische Bauproduktenrichtlinie um, diese wird in Deutschland
durch das Bauproduktengesetz (BauPG) und die Landesbauordnungen (LBO) umgesetzt.

Die Norm EN 14 351-1 findet keine Anwendung bei folgenden Produkten:

  • Fenster und Türen, die im Hinblick auf Rauchdichtheit und Feuerschutz
    den Bestimmungen der prEN 14351-3 unterliegen, wobei einzelne Eigenschaften
    und Leistungsanforderungen nach DIN EN 14 351-1 von Bedeutung sein können.
  • Lichtkuppeln nach EN 1873 und prEN 14963
  • Vorhangfassaden nach EN 13830
  • Tore nach EN 13241-1
  • Innentüren nach prEN 14251-2, wobei einzelne Eigenschaften und
    Leistungsanforderungen nach EN 14 351-1 von Bedeutung sein können.
  • Karusselltüren
  • Fenster in Fluchtwegen

Kundenlogin